Welche Wespen stehen und Naturschutz? Das ist eine häufig gestellte Frage von Hausbesitzern, Gartenbesitzern oder Mietern, die die oft lästigen Insekten beseitigen wollen. Schnell mal mit Wespenspray das Nest beseitigen, mit Wespenschaum alle Wespen vernichten, oder die Tiere vertreiben, das darf man nicht, wenn Wespen unter Naturschutz stehen.
Grundsätzlich stehen alle Wespen unter Naturschutz
Daher die schlechte Nachricht zuerst, alle Wespen stehen unter Naturschutz. Denn gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es generell verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Auch Insekten sind Tiere, und damit auch alle Wespen. Daher stehen Wespen in diesem Sinne immer unter Naturschutz. Auch nicht besonders geschützte Arten stehen unter dem Schutz von § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Ein Verstoß gegen diese Rechtsvorschrift wird mit einem Bußgeld geahndet. Hier können Bußgelder von mehreren 1000 € drohen.
Wespen unter Naturschutz - besonders geschützte Arten
Wenn man davon spricht, dass Wespen unter Naturschutz stehen, sind damit in aller Regel jedoch nur die besonders geschützten Arten gemeint. Wer solche besonders geschützten Arten tötet, macht sich gemäß § 71a Bundesnaturschutzgesetz sogar strafbar! Diesen Arten darf man niemals mit Wespenspray auf den Leib rücken, auch dann nicht, wenn Sie einen „vernünftigen Grund“ hätten. Solche Arten darf man bestenfalls umsiedeln.
Wespen unter Naturschutz - hier droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Wespen zählen zu den Hautflüglern. Die besonders geschützten Arten sind in Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung aufgeführt. Neben allen heimischen Arten von Bienen und Hummeln, die man mit Wespen ja auch leicht verwechseln kann, sind dort auch einige Wespenarten unter besonderen Naturschutz gestellt worden. Dazu zählen folgende Wespenarten:
Kreiselwespen
Die besonders geschützte Kreiselwespe (Bembix rostrata) gehört zu den auffälligsten Grabwespen Mitteleuropas. Die Gattung Bembix ist mit mehr als 340 Arten weltweit verbreitet. Besonders viele dieser Arten leben in Australien und Afrika. Denn Kreiswelwespen bevorzugen Wärmegebiete mit offenen, sandigen Böden. Bembix rostrata ist die einzige Art Deutschlands. Der deutsche Name leitet sich von ihrem besonderen Verhalten vor dem Nest her. Die Tiere graben mit synchronisierten und schnellen Bewegungen ihrer Vorderbeine ihre Bodenröhren. Außerdem können sich Kreiselwespen sehr schnell um ihre eigene Achse drehen, wobei der Flügelschlag für ein surrendes Geräusch, ähnlich dem eines Kreisels, sorgt. Daher kommt der Name Kreiselwespen. Kennzeichnend ist ihre Größe, der deutlich gelb und schwarz gezeichnete Hinterleib und die zu einem schmalen Schnabel erweiterte Oberlippe.
Knopfhornwespen (Keulhornblattwespen)
Unterfamilie Cimbicinae
- Gattung Cimbex, alle vier Arten sind in Deutschland gesetzlich geschützt:
- Cimbex connatus
- Cimbex fagi
- Cimbex femoratus, Große Birkenblattwespe
- Cimbex luteus
Hornissen
Die Hornisse ist die größte in Mitteleuropa lebende Faltenwespe. Die Körpergröße der Königin beträgt von 23 bis zu 35 Millimeter, also dreieinhalb Zentimeter! Die Arbeiterinnen sind etwas kleiner, 18 bis 25 Millimeter groß, und die Drohnen sind 21 bis 28 Millimeter groß. Hornissen sind erkennbar an der Gestalt des Kopfes: Bei Ansicht von oben ist der hintere Teil des Kopfes hinter den Augen der Hornisse zu den Seiten hin stark erweitert.
Gross, aber nicht gefährlich
Hornissen können durchaus wehrhafte Tiere sein, wenn es darum geht, ihr Nest zu verteidigen. Die Gefährdung für Menschen und deren Haustiere wird in aller Regel jedoch übertrieben – sie ist wesentlich geringer, als es im Volksmund verbreitet wird.
3 Hornissenstiche sind nicht immer tödlich
Der Spruch „7 Stiche töten ein Pferd, 3 Stiche einen Menschen“ stimmt inhaltlich nicht. Aufgrund der extremen Seltenheit von massiven Hornissenangriffen auf Menschen lässt sich eine realistische Zahl kaum angeben.
Hornissen stehen unter Artenschutz
Da Hornissen unter Artenschutz stehen, dürfen bewohnte Nester in der Bundesrepublik Deutschland und einigen Bundesländern Österreichs nicht vernichtet werden. Soll ein Volk aber dennoch entfernt werden, kann es meist von geschulten Personen umgesiedelt werden. Dazu ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Auskunft erteilt die Gemeinde- oder Kreisverwaltung.